Vergütung und Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer klinischen Studie

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Welche Aufwandsentschädigung Sie für die Teilnahme an einer klinischen Studie erhalten, kann stark variieren und hängt unter anderem von den verschiedenen Studienphasen ab.

Für die Teilnahme an einer klinischen Studie entstehen für Sie in der Regel keine Kosten. Anreisekosten werden in den meisten Fällen übernommen. Vor der Anmeldung werden Sie über sogenannte „Erstattungskosten” aufgeklärt. Diese beziehen sich auf alle Aufwände, die für TeilnehmerInnen einer Studie anfallen. Die Erstattung kann unter anderem folgende Punkte abdecken:

  • Reisekosten
  • Unterkunft
  • Einkommensausfall
  • Mahlzeiten

 

Aufwandsentschädigung: Vergütung für die Studienteilnahme

Wie hoch die Bezahlung für eine Teilnahme ausfällt, bzw. ob es eine entgeltliche Vergütung gibt, ist von Studie zu Studie unterschiedlich. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich in erster Linie nach den Studienphasen und hängt außerdem vom Sponsor der Studie ab.

Mehrere Phasen, unterschiedliche Vergütung

In Phase-1-Studien, bei denen die Risiken für Nebenwirkungen vergleichsweise noch höher sind, bekommen ProbandInnen in der Regel die höchste Vergütung. In Phase-3-Studien und Phase-4-Studien ist das Risiko für schwere Nebenwirkungen bereits viel geringer. Hier erhalten ProbandInnen folglich meist keine bzw. nur eine minimale Aufwandsentschädigung.

Zusammenfassend kann man sagen: Je mehr Risiko die StudienteilnehmerInnen tragen, desto höher die Vergütung für die Teilnahme.

Gesundheitliche Vorteile

Im Fokus der Phase-3-Studien und Phase-4-Studien stehen folglich eher die gesundheitlichen Vorteile einer Teilnahme. Hierzu zählen unter anderem die Verabreichung neuer, innovativer Medikamente sowie eine intensive medizinische Betreuung durch ExpertInnen nach dem aktuellen Wissensstand.