Diesen Monat in den sozialen Medien: Jänner
1. Februar 2022Videoreihe: „Therapie-Aktiv – Diabetes im Griff”
10. Februar 2022Basalinsulin Lantus® im Fertigpen wird von den Kassen nicht mehr bezahlt
Ab April 2022 ist Lantus® SoloStar nicht mehr im Erstattungskodex der Sozialversicherungsträger gelistet. Patronen für wiederbefüllbare Pens sind nicht betroffen.
Sanofi Österreich informiert, dass das Basalinsulin Lantus® (Insulin glarging 100 E/ml) im SoloStar Fertigpen ab dem 1. April 2022 aus dem Erstattungskodex (EKO) gestrichen und damit von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt wird. Im EKO sind alle Arzneimittel angeführt, deren Kosten von den Krankenkassen in Österreich übernommen werden.
Hintergrund der Entwicklung: Im September 2021 wurde mit Semglee® ein weiteres Präparat mit dem Wirkstoff Insulin glargin in den EKO aufgenommen. Semglee® ist ein sogenanntes Biosimilar (Nachfolgemittel). Das bedeutet, es ist mit dem originalen Insulinpräparat nicht identisch, das enthaltene Insulin glargin hat aber dieselbe Molekülstruktur und wurde von den Zulassungsbehörden als vergleichbar wirksam eingestuft. Nachdem bei Biosimilars vergleichsweise geringe Entwicklungskosten anfallen, können sie (nach Ablauf des Patentschutzes) deutlich günstiger angeboten werden als das Originalpräparat. Der Forderung des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, den Preis für Lantus® im SoloStar auf das Niveau von Semglee® abzusenken, kam Sanofi nicht nach.
Lantus® Patronen nicht betroffen
Lantus®-Patronen für wiederbefüllbare Pens sind von dieser Änderung nicht betroffen, sie werden von den Kassen wie bisher erstattet. Sanofi weist außerdem darauf hin, dass das Basalinsulin Toujeo® (Insulin glargin 300 E/ml) weiterhin im EKO gelistet ist und im gleichen SoloStar-Fertigpen wie Lantus® für die Diabetesbehandlung zur Verfügung steht.