Der „Grüne Pass“ ist eigentlich kein Pass im herkömmlichen Sinn. Er ist vielmehr ein Nachweis, dass jemand – im Hinblick auf sich selbst, aber auch auf andere Personen – ein geringes COVID-19-Infektionsrisiko hat. Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger klärt über den Grünen Pass auf.