Motivation von Menschen mit Diabetes
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16. Juli 2020Was darf die Selbsthilfe?
Gruppenleiter-Schulung Schladming, 12. Mai 2019
Selbsthilfe ist der Versuch, ein Problem selbst zu lösen oder mit einer schwierigen Situation umgehen zu lernen. Das Problem kann physischer, psychischer oder sozialer Natur sein. Selbsthilfe erfolgt nach den Prinzipien der Eigeninitiative, Selbstorganisation und Selbstbestimmung. Anna Mayer, ÖDV, gibt einen Überblick, was Selbsthilfe darf und soll, aber auch über die Grenzen.
Selbsthilfegruppen sind freiwillige, meist lose Zusammenschlüsse von Menschen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, psychischen oder sozialen Problemen beziehen, von denen sie – entweder selbst – oder als Angehörige betroffen sind. Ihr Ziel ist eine Veränderung ihrer persönlichen Lebensumstände (Innenorientierung) und häufig auch ein Hineinwirken in ihr sozial- und gesundheitspolitisches Umfeld (Außenorientierung).
Je vielfältiger und umfangreicher die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen werden, umso mehr Organisationsstruktur ist notwendig. Selbsthilfeorganisationen sind vereinsmäßig organisierte Zusammenschlüsse, deren Aktivitäten vielfach nach außen orientiert sind. Dabei geht es um die Interessenvertretung von Betroffenen, aber auch um Einflussnahme auf Angebote und Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Ziele der Selbsthilfe fasst Anna Mayer wie folgt zusammen:
- Interessenvertretung kollektiver Patientenrechte gegenüber Gesundheitswesen und Politik
- Öffentlichkeitsarbeit: Missstände aufzeigen, Verbesserungsvorschläge unterbreiten
- Anerkennung der Selbsthilfe als wichtige Säule im Gesundheitssystem – Selbsthilfe ist eine wirkungsvolle Ergänzung im System
Grenzen der Selbsthilfe
Klar ist aber auch, was Selbsthilfe nicht darf bzw. wo die Grenzen sind:
- Selbsthilfe kann nicht als Dienstleistung verstanden werden.
- Selbsthilfegruppen können, wollen und dürfen kein Ersatz für medizinische oder therapeutische Behandlung darstellen.
- Selbsthilfegruppen arbeiten nicht professionell im eigentlichen Sinn und sie können, wollen und dürfen sozialstaatliche Hilfeleistungen nicht ersetzen.
- Betroffene/Selbsthilfegruppenmitglieder dürfen nur aus eigener Erfahrung sprechen und keine Heilsversprechen machen.
Gruppenleiter-Schulung Schladming, 12. Mai 2019